VfB Stuttgart weht sich gegen Medienberichte

Der VfB Stuttgart weist Medienberichte im Zusammenhang mit einem möglichen Satzungsverstoß zweier Aufsichtsräte zurück. In diesen seien falsche Behauptungen aufgestellt und unpräzise berichtet worden.

Auslöser war eine Mitteilung des VfB Ende November, in der es hieß, dass ein vom Präsidium beauftragtes Rechtsgutachten zum Ergebnis kam, dass bei den beiden Vereinsbeiräten Prof. Dr. André Bühler und Dr. Marc Nicolai Schlecht kein Verstoß gegen §12, Absatz 8 der Satzung des VfB Stuttgart 1893 e.V. vorliegt. Dies griffen die Medien auf.

Der VfB tritt nun der Berichterstattung in der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten entgegen. So sei im Falle Bühler sehr genau geprüft worden. Die rechtliche Stellungnahme „lag allen Organmitgliedern des Präsidiums und Vereinsbeirats unmittelbar nach der Erstellung vor. In der Vereinsbeiratssitzung zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine offenen oder unbeantworteten Fragen zu der internen Bewertung, eine weitere Aufklärung oder zusätzliche rechtliche Beratung wurde in der Sitzung von keinem Teilnehmer gefordert.“

Die Behauptung, dass Prof. Bühler „der Aufforderung aus dem Vereinsbeirat, die Verhältnisse darzulegen, (…) bislang jedoch nicht nach(kam)“, sei falsch. Er habe „dem Vereinsbeirat in einer Vereinsbeiratssitzung ausführlich und detailliert erläutert, wie die genaue Konstellation der VfB-Akademie mit der Hochschule Nürtingen aussieht und warum in seinem Fall der Vorwurf des Satzungsverstoßes vollständig ausgeräumt werden konnte.“

In einem anderen Artikel sei behauptet worden, Prof. Bühler erhalte „von der VfB AG für andere Tätigkeiten Geld“. Der VfB weist dies als „frei erfunden“ zurück.
Auch Dr. Marc Nicolai Schlecht habe entgegen einer Behauptung in den genannten Medien niemals Geld von der AG erhalten hat und auch zu keiner Zeit in einem Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnis gestanden. Dr. Marc Nicolai Schlecht hätte auch nicht davon überzeugt werden müssen, die Tätigkeit für die erste Damenmannschaft zu beenden. „Der Schritt wurde von ihm aber selbstbestimmt und aus freien Stücken gegangen.“

Der VfB tritt außerdem der Meinung entgegen, es gebe eine Lagerbildung im Vereinsbeirat: „Dieser Einordnung widersprechen wir in aller Deutlichkeit. Die Mitglieder des Vereinsbeirats unterstützen selbstverständlich den Präsidenten und das gesamte Präsidium bei dessen Aufgaben, treffen aber ihre Entscheidungen einzig auf Basis der eigenen Meinungsbildung und in jedem Fall frei.“

(jd)

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