VfB Stuttgart: Einspruch mit geringen Erfolgsaussichten

Der VfB Stuttgart geht juristisch gegen die 1:2-Niederlage gegen Wehen Wiesbaden vor. Der VfB sieht das Verhalten des Schiedsrichters als Regelverstoß an, der nach einem Einwand des Videoschiedsrichters in der Nachspielzeit auf Elfmeter für Wiesbaden entschieden und den VfB damit zum Verlierer gemacht hatte, obwohl er ein Handspiel scheinbar nicht erkennen konnte.

Der VfB legte daher Einspruch beim Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein. Dieser Schritt hat aber wohl nur sehr geringe Erfolgsaussichten. Seit es den Videobeweis gibt, hatte noch nie ein Protest Erfolg, wie eine Stuttgarter Tageszeitung berichtet. Allerdings betrachtet auch der DFB die „getroffene On-Field-Review-Empfehlung des Video-Assistenten vor dem Hintergrund des Ermessensbereichs als nicht angebracht.“

Der VfB fühlte sich in der Vergangenheit häufig durch Entscheidungen aufgrund des Video-Schiedsrichters benachteiligt. Im Kampf um den Wiederaufstieg zählt nun aber jeder Punkt. Im Falle eines vorzeitigen Abbruchs könnten nur die ersten beiden Tabellenränge zum Aufstieg berechtigen. Unabhängig davon liegt die erneute Niederlage gegen eine Abstiegskandidaten aber nicht nur an der Schiedsrichterentscheidung. Dass ein Ruck durch die Mannschaft gehen muss, hat auch VfB-Sportdirektor Sven Mislintat erkannt.

(jd)

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