VfB Stuttgart: Keine einheitliche Regelung zum Trainingsbetrieb

Der FC Augsburg kündigte an, wieder in kleinen Gruppen zu trainieren. Borussia Dortmund zieht nach und wird in Kleingruppen das Training wieder aufnehmen. Der VfB Stuttgart ist dagegen bis mindestens zum 19. April zum Einzeltraining verdammt. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga haben sich im Rahmen der DFL-Mitgliederversammlung darauf geeinigt, den Spielbetrieb bis mindestens 30. April auszusetzen. Bis zum 5. April darf laut der Vereinbarung auch kein Mannschaftstraining stattfinden. Die verbleibenden Spiele der laufenden Saison werden voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Wann ein Mannschaftstraining wieder möglich sein wird, um sich darauf vorzubereiten, weiß VfB-Vorstandschef Thomas Hitzlsperger nicht: „Im Moment werden die Verordnungen noch unterschiedlich interpretiert. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit wäre ein klare, einheitliche Regelung für den Trainingsbetrieb absolut sinnvoll“, kritisierte er die aktuelle Situation.

In Stuttgart dürfen Sportstätten vorläufig bis 19. April nicht genutzt werden. Die Sperre könnte bis 15. Juni andauern. Bis dahin gilt die landesweite Corona-Verordnung. Dortmund erwirkte beim Land eine Ausnahme, nach der das Trainingsgelände als Betriebsgelände eingestuft wird. Darauf scheint auch Hitzlsperger hinwirken zu wollen: „Unsere Pflicht ist es, auf Basis der Einschätzungen von DFL und Politik die Möglichkeiten für Trainings- und Spielbetrieb zu prüfen“, wird Hitzlsperger von einer Stuttgarter Tageszeitung dazu zitiert.

(cm)

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