VfB Stuttgart: Kein Ermittlungsverfahren

Laut Bericht einer Stuttgarter Tageszeitung leitet die Staatsanwaltschaft Stuttgart kein Ermittlungsverfahren gegen den VfB ein. Der Anfangsverdacht der Veruntreuung von Vereinsgeldern sei geprüft worden. Das Resultat laut Staatsanwaltschaft: „Es ergaben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für strafbares Verhalten.“

Anlass war die Anzeige eines VfB-Mitglieds im Zusammenhang mit einer Tätigkeit des Mediziners und Vereinsbeirats Marc Nikolai Schlecht, der als Teamarzt für Oberliga-Frauen-Mannschaft aktiv war. Darin sah das Mitglied einen möglichen Verstoß gegen die Satzung aufgrund einer verbotenen Doppeltätigkeit für Verein und Aktiengesellschaft, da das erste Frauenteam erst im September letzten Jahres rückwirkend zum Juli 2022 in die AG ausgegliedert wurde.

Die Staatsanwaltschaft legte den Fall zu den Akten und bestätigte damit die Verantwortlichen des VfB, welche den Vorwurf der Untreue stets zurückgewiesen hatten. Schlecht selbst hatte seine Tätigkeit für das erste Frauenteam beendet, bevor dieses offiziell rückwirkend zum 1. Juli aus dem Verein in die AG übertragen wurde.

(jd)

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