Und wieder einmal darf der VfB Stuttgart eine Strafe bezahlen, die wegen des Fehlverhaltens einiger sogenannter Fans vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhängt wurde. Nach Angaben des DFB hat der VfB die Strafe akzeptiert, sodass das Urteil rechtskräftig ist.
Demnach wird der VfB wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 190.250 Euro belegt. Die Strafe bezieht sich auf Vorfälle beim Auswärtsspiel am 16. März 2024 bei der TSG Hoffenheim, als Stuttgarter Zuschauer mindestens acht Bengalische Feuer abbrannten und kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit weitere 40 pyrotechnische Gegenstände zündeten.
Außerdem gibt es eine Strafe für das Entzünden von Rauchtöpfen vor dem Bundesligaspiel bei Borussia Dortmund am 6. April 2024, das wegen der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden musste. Die dritte Strafe bezieht sich auf das Abbrennen von mindestens 135 Bengalischen Feuern beim Auswärtsspiel in Augsburg am 10. Mai 2024. Alleine dieser Vorfall wurde mit 135.000 Euro Strafe belegt.
(rf)